Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zündstiftrevolver Lefaucheux ( Baujahr: vor 1870)
Kaliber 7mm.
Sehr schön erhalten. Unbefummeltes Dachbodenstück.
Voll funktionsfähig.
Ab 18 Jahre FREI. Unterliegt NICHT dem Waffengesetz da vor 1870 entwickelt.
VB: 150 Euro
Steppenwolf
08.04.2010, 20:45
woher weist du das alter? vor 1870:oops::oops:. wie bestimmt man das? mfg steppenwolf
der patriot
09.04.2010, 08:05
Denke mal , an die patronen :oops: ?
Revolver für Stiftfeuerpatronen
1835 ließ sich Casimir Lefaucheux dann eine der Einheitspatrone ähnliche Munition patentieren, die jedoch zur Zündung einen seitlich angebrachten Zündstift nutzte. 1851 stellte er diese Patrone ebenfalls auf der Weltausstellung in London aus. Der erste Hinterlader-Revolver für Stiftfeuerpatronen wurde dann 1854 von seinem Sohn, E. Lefaucheux, patentiert und zwei Jahre später bei der französischen Marine eingeführt. Bis 1857 wurden insgesamt 400.000 dieser Waffen hergestellt.
Lefaucheux-Revolver wurden auch gerne als Taschenwaffen genutzt. Viele gehörten zu der großen Gruppe belgischer Bulldog- und Velodog Revolver. Dieses waren Waffen, die der Spaziergänger und Radfahrer mitnahm um in Parks und auf Feldwegen gegen umherstreunende, tollwütige Hunde geschützt zu sein.
Bei Munition mit Lefaucheux Zündung steht am Hülsenrand ein Stift hervor. Wird dieser in die Hülse gedrückt, zündet er eine Zündladung, welche die eigentliche Treibladung zum Abbrennen bringt. Abgesehen davon, dass die Patronen sehr empfindlich sind, ist es umständlich, sie in die Trommel einzulegen. Der Stift muss genau in einer Aussparung der Trommel liegen, damit der Hahn der Waffe ihn erreichen kann.
Damit dürfte alle klar sein oder ???
Gruß Rambo
der patriot
09.04.2010, 09:28
Aha :idea: ; also kann jeder der über 18 ist so n ding in die tasche stecken 8-) ? eventuell auch sondengänger die dann statt auf umherstreunende hunde auf umherstreunende archeologen ballern ?:oops:
IS NUR A SCHMÄH :D
Vinzenz 1
09.04.2010, 10:25
Also ich hab ein Foto von dem Ding dem Büchsenmacher meines Vertrauens (Waffenhändler in der dritten Generation, mehrere eigene Geschäfte) geschickt. Er sagt eindeutig: Relevant ist nicht der Zeitpunkt der Entwicklung, sondern der Zeitpunkt der HERSTELLUNG der jeweiligen Waffe. Wenn Du also nachweisen kannst, das das Ding vor 1870 hergestellt wurde, kein Problem. Nach 1870 - illegal. Für neue Perkussionsrevolver oder Pistolen brauchst du ja auch eine WBK, obwohl die deutlich vor 1870 entwickelt wurden. Die Frage, ob man das jeweilige Ding haben darf oder nicht, würde ich einem Fachmann überlassen und nicht selbst entscheiden. Wenn man mit so was zum nächsten Büchsenmacher oder zur Polizei geht und sagt, man hat es am Dachboden gefunden, bekommt man es recht einfach bewilligt und eingetragen (mit einer MP klappt das natürlich nicht).
der patriot
12.04.2010, 10:17
Also ich möchte hier niemanden verunsichern , aber diese teil ist ab 18 frei ; gestern aufn flohmarkt in kronsdorf lag exakt die gleiche frei aufn tisch zum verkauf ; natürlich auch dort ab 18 jahren :prost:
Vinzenz 1
12.04.2010, 14:21
Wie gesagt, wenn vor 1870 hergestellt, kein Problem. Aber nur weils dort verkauft wird heist das nicht das es legal ist. Ich hab in Wien am Flomarkt auch schon mal eine auf Pistolengröße abgesägte Schrotflinte gesehen, und das ist wirklich so was von verboten. Grundsätzlich muss man aber dazu sagen: wenn man so ein Ding wie den Revolver bei dir findet und du glaubhaft versichern kannst, dass du das z.B. am Dachboden gefunden hast und Du sonst nix verbotenes hast, wird Dir nicht viel passieren. Sie werns dir halt wegnehmen und mit dem Finger drohen. Also man muss die Kirche da schon im Dorf lassen und ich hätt kein schlechtes Gewissen, wenn ich so ein Ding fände, es aufzuheben. Ich würds aber im Endeffekt bei mir nicht machen, weil ich meine WBK, meinen Waffenpass und meinen Jagdschein nicht leichtfertig riskieren würde.
Aber um mein Argument bzw. das meines Büchsenmachers zu untermauern: da gibts ja die tollen Replikas von Perkussionspistolen zu kaufen. Vorderlader, Schwarzpulver, und etwa 1820 entwickelt (siehe Foto). Also recht harmlos. Wenn du ein originales altes Ding kaufst, dann ist es meist frei. Wenn Du einen Nachbau kaufst, und sei es nur die Pistole wie auf dem Foto, dann brauchst du eine Waffenbesitzkarte. Weil eben nach 1870 produziert.
Aber im Zweifel würd ichs melden. Ist es legal, kriegst du es wieder, ist es ohne Bewilligung illegal, kriegst du es möglicherweise nachträglich bewilligt, und wenn nicht, bist du ein Risiko ärmer. Also nix dabei verloren.
http://www.gic-world.com/images/guns/DSCF0332.jpg
Hallo Vinzenz1!
Meine Meinung ist das er vor 1870 gefertigt wurde.
Da du ja eh ein Foto dem Büchsenmacher deines Vertrauens gezeigt hast müsste der dir ja eh sagen können ob frei oder nicht???????
Weil feststellen kannst du es nur am Beschusszeichen.Und das ist ja eh 20 mal drauf auf den Fotos??????????
Ist keines drauf das auf das Alter schliessen läßt ist er vor 1870.
Wo ich dir Recht gebe ist das mit dem erkundigen.Weil dann gibts keine Probleme.
mfg
Einschüssige Vorderlader-Revolver sind auch frei nur weiil wir schon dabei sind
Gruß Rambo
Vinzenz 1
13.04.2010, 11:09
Einschüssige Vorderlader-Revolver sind auch frei nur weiil wir schon dabei sind
Gruß Rambo
Wenn es einschüssige Revolver gäbe, wären sie vielleicht frei, da gebe ich dir recht :D.
Aber Scherz beiseite. Also bei diesem Stiftfeuerrevolver da glaub ich auch, dass er vor 1870 gefertigt wurde. Nur ist das Argument mit dem Entwicklungsdatum ohne Berücksichtigung des Produktionsdatums falsch.
Habs aber jetzt noch mal mit meinem Büchsenmacher besprochen. Der sagt: Grundsätzlich ist alles was 1870 oder davor konstruiert und gebaut wurde, egal ob Vorderladerpistole oder Revolver welcher Bauart auch immer, frei. Wenn es danach gebaut wurde, ist es Bewilligungspflichtig. Bestes Beispiel ist der österr. Rast und Gasser Revolver. Der wurde 1870 entwickelt und eingeführt. Die ersten Produktionszahlen sind noch frei, die jüngeren sind Bewilligungspflichtig. Daher gibt es von denen welche, die du frei kaufen kannst und welche, für die du eine WBK brauchst. Somit sind auch neue Perkussionspistolen oder Revolver WBK pflichtig.
Ausgenommen sind da nur Steinschlosspistolen und Radschloss und so, die sind generell frei.
Ich stell hier 2 links zum Dorotheum ein, zwei sehr ähnliche Perkussionspistolen. Also von der Entwicklungsgeschichte doch um einiges älter als der Stiftfeuer. Beide selbe Bauart, fast gleiche Größe. Nur ist einer alt und einer neu. Den alten bekommst du frei, bei dem neuen brauchst du eine Bewilligung. Das erkennst du am Ende des Textes der Beschreibung an dem großen W.
Alte Pistole: http://www.dorotheum.com/auktion-detail/auktion_historische-waffen-uniformen-militaria-3/lot_142-perkussions-reisepistole.html (http://www.dorotheum.com/auktion-detail/auktion_historische-waffen-uniformen-militaria-3/lot_142-perkussions-reisepistole.html)
Neue Pistole: http://www.dorotheum.com/auktion-detail/auktion_jagd-sport-und-sammlerwaffen-10/lot_327-vl-perkussionspistole-ardesa.html (http://www.dorotheum.com/auktion-detail/auktion_jagd-sport-und-sammlerwaffen-10/lot_327-vl-perkussionspistole-ardesa.html)
Aber das Thema soll jetzt nicht endlos gehen. Ich halt mich an das, was mir der Fachmann sagt. Und wie gesagt, bei so alten Dingern kommt man ja auch nicht gleich in den Häfn.
Grüße
Das Problem bei dieser Art von Revolver ist, dass man das Herstellungsdatum nicht erkennen kann. Der Stempel sagt nicht viel darüber aus, welches Baujahr der Revolver ist.
Natürlich habe auch ich mich erkundigt, und mir wurde von berufener Stelle erklärt, diese Revolver fallen nicht mehr unter das Waffengesetz
Wenn es einschüssige Revolver gäbe, wären sie vielleicht frei, da gebe ich dir recht
Natürlich ein Schlamigkeitsfehler von mir, weil wir hier von Revolver sprechen. Einschüssige Vorderladerfaustfeuerwaffen sind natürlich Pistolen und diese sind frei.
Das Bespiel in deinem Link hinkt ein wenig, hier ist denke die Lauflänge ausschlaggebend oder der Vorbesitzer hat diese Waffe registrieren lassen daher braucht der Käufer auch einen Waffenpass oder Waffenbesitzkarte.
Lediglich für Vorderladerrevolver ( Trommelrevolver) braucht man eine Berechtigung
Interessant ist für mich, dass über einen Revolver diskutiert wird der nicht unter das Waffengesetz fällt aber über eindeutig waffenscheinpflichtige bzw verbotene Waffenteile usw. wird kaum ein Wort verloren.
Gruß Rambo
Vinzenz 1
13.04.2010, 11:39
Ich behaupte immer noch, das Replikas von Vorderladern (Perkussion) nicht frei sind. Aber die kriegt man eigentlich eh nur beim Büchsenmacher und da zeigt sichs dann sowieso. Aber wurscht.
Freundschaft und Solidarität :prost:!
Die ganz bösen Dinger, die eindeutig unter das Waffengesetz fallen (Pistolen, MG, MP, oder relevante Funktionsteile von denen, Granaten oder sonstige Sprengmittel, Munition welcher Art auch immer und so weiter) sind eh (hoffentlich) jedem klar (genaugenommen ist glaub ich sogar eine K98 Patrone mit Spitzgeschoss verboten, aber da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher). Da gibts meist nicht viel zu diskutieren. Und wenns einer findet und behalten will (ja, auch so was solls angeblich geben), der zeigt das eh nicht her.
Grüße
Vinzenz 1
13.04.2010, 12:18
Wenn jemand was findet wo er sich nicht klar ist ob OK oder nicht und er es nicht ins Forum stellen will kann er es mir gerne als PM schicken und ich schaus mir an und gib meinen Senf ab. Bin da bei der Bewertung eher immer vorsichtig. Waffentechnischer Beratungsdienst quasi. Bei allgemeiner Fundbestimung gibts viele Möglichkeiten, aber bei so was Sicherheitsrelevantem oder Waffenrechtlich unklarem sind die Beratungsmöglichkeiten oft eher eingeschränkt. Bin mir aber sicher, das die anderen Profis da auch gerne Auskunft geben.
Grüße
Hallo Vinzenz;
Dir ist schon klar das es dafür nichtmal mehr Patronen gibt.
Wollt eigentlich keine Diskussion entfachen, sondern einfach nur das Teil verkaufen :D
Wenn er nicht FREI wäre hätt ich ihn hier nicht eingestellt!
Falls ich mich irre lass ich mich damit erschießen !
lg.
Raptor
der patriot
13.04.2010, 13:27
Falls du dann ne patrone brauchst , hab welche :twisted: :prost: :D
Danke, ganz lieb :D
Brauchs aber nicht.
Vinzenz 1
13.04.2010, 13:58
Hallo Vinzenz;
Wollt eigentlich keine Diskussion entfachen, sondern einfach nur das Teil verkaufen :D
lg.
Raptor
Tja, unverhofft kommt oft :D:D:D. Aus dem Erschießen wird wohl nix. Erstens hast an Helm und an kugelsicheren Gesichtsschutz auf, zweitens gehn die alten Patronen sicher nimmer los und drittens ist das Ding ganz sicher legal.
Grüße
Erstens hast an Helm und an kugelsicheren Gesichtsschutz auf
Grüße
Ja, so lauf ich sicherheitshalber immer rum :D
lg.
Raptor
Vinzenz 1
13.04.2010, 14:54
Erinnert mich ein bissl an das Einheitsgesicht vulgo Zutz beim ÖBH. Bist du so "hübsch" oder is es bei euch in "Brauchen nicht alle zu wissen" so gfährlich?
Verzeihung wenn ich den Thread nochmals aktiviere. Vorsicht bei den einschüssigen Pistolen. Mit Steinschloss sind sie frei (mindergefährliche Waffe) mit Perkussionsschloss sind sie papierlpflichtig. Grund gibt es keinen logischen dafür aber im Gesetz ist es so.
lg
Aspro
Vinzenz 1
06.05.2010, 14:00
Hab ich weiter vorn auch geschrieben, aber mir glaubt ja keiner :cry:
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